„Ein zukunftsfähiges Gewerbe- und Industriegebiet braucht mehr als nur Fläche – es braucht Vision, Partnerschaft und Tatkraft. Genau das bietet der Economy Park Heidelberg – Leimen.“
Erster Bürgermeister Jürgen Odszuck, Heidelberg
Stv. Verbandsvorsitzender

Vorhaben und Prozesse
Bereits realisierte Vorhaben
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan vom 13. Juli 2021
- Machbarkeitsstudie neue Straßenverbindung
- Städtebauliches Entwicklungskonzept und Aufnahme ins Städtebauförderprogramm 2023 des Landes BW
- Artenschutzfachliche Bestandsaufnahme
- Wärmeplanung
- Durchführung vorbereitende Untersuchungen und Erlass Sanierungssatzung
- Aufstellungsbeschluss 1. Teilbebauungsplan Etex-Gelände
Laufende Prozesse
- Prüfung Bau der neuen Straßenbahnverbindung
- Potenzialanalyse S-Bahn-Haltepunkt
- Erstellung Klima- und Energiekonzept auf Grundlage kommunaler Wärmeplanung
- Prüfung Flächenerwerb
- Fortschreibung Rahmenplan
- Europaweite Ausschreibung zur Sanierungsträgerschaft
Zukünftige Prozesse
- Planfeststellungsverfahren für neue Durchgangsstraßen
- Umsetzung städtebauliche Sanierung
- Durchführung Bebauungsplanverfahren durch Teilbebauungspläne
- Projektsteuerung
Planungsziele und Aufgabenschwerpunkte
Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg – Leimen“ wurde von den beiden Städten Heidelberg und Leimen zum 01. Januar 2021 gegründet.
Unter Einbeziehung unbebauter, zu überplanenden und nicht überplanter Grundstücke auf beiden Gemarkungen sowie freiwerdender Flächen der beiden im Zweckverband liegenden großen Betriebe Etex (ehemals Eternit GmbH) und Heidelberg Materials (ehemals HeidelbergCement AG) soll ein gemeinsames Gewerbe- und Industriegebiet geplant, erschlossen und entwickelt werden. Insbesondere die Siedlungsstruktur, Nutzung und Erschließung soll, soweit städtebaulich angezeigt, neu geordnet werden. Den Belangen der Umwelt, aber auch den Interessen der dort ansässigen Betriebe soll dabei in besonderer Weise Rechnung getragen werden.
Gesamtbebauungsplan
Mit dem Start des Zweckverbandes wurden erste Planungsziele zur städtebaulichen Neuordnung und zur Verkehrsinfrastruktur konzeptionell festgelegt. Gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept erstellt und von der Verbandsversammlung im Juli 2022 beschlossen.
Die naturschutzrechtliche Bestandsaufnahme für das Verbandsgebiet wurde 2022 abgeschlossen. Besonderer Augenmerk legt der Zweckverband auf den Klimaschutz. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung wird für die zukünftige Energieversorgung des Verbandsgebietes ein separates Klimaschutz- und Energiegutachten erstellt.
Der Zweckverband wurde mit einem Teilgebiet im Mai 2023 ins Städtebauförderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit einer Fördersumme von 3,2 Mio. Euro aufgenommen. Die für die Festlegung eines Sanierungsgebietes notwendige Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen wurde an die KE vergeben und soll bis Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Im Juli 2023 wurde im Format eines Atelierverfahrens die erste Stufe zur Erarbeitung eines Rahmenplans gestartet. Für das Verbandsgebiet wurden von renommierten Planungsbüro städtebauliche Konzepte unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsinfrastruktur entworfen. In einer zweiten Stufe werden die städtebaulichen Konzepte vertieft. In die Rahmenplanung fließen die Ergebnisse und Ziele der Sanierungsplanung sowie den Vorbereitenden Untersuchungen mit ein.
Mit der Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ am 1. Januar 2021 haben die beiden Städte Heidelberg und Leimen ihre Planungshoheit für das Zweckverbandgebiet auf den Zweckverband übertragen.
Die Verbandsversammlung hat am 13. Juli 2021 beschlossen, für das gesamte Verbandsgebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan werden die im Zweckverbandsgebiet geltenden Bebauungspläne der Städte Heidelberg und Leimen im Zuge des Aufstellungsverfahrens überplant und Planrecht auch für bisher unbeplante Flächen geschaffen. Damit wird die zukünftige städtebauliche Entwicklung auf Basis einer durchgängigen und aufeinander abgestimmten Planungskonzeption gesteuert. Mit dem Bebauungsplan wird zugleich die Grundlage geschaffen, die Verkehrsinfrastruktur mit einer gemeinschaftlichen Planung und Erschließung zu optimieren. Bei Bedarf erfolgt die Entwicklung in Teil-Bebauungsplänen, um zeitlich flexibler agieren zu können. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses finden Sie hier:
Aufstellungsbeschluss Gesamtbebauungsplan
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss
Geltungsbereich B-Plan in Aufstellung
Die bisher geltenden Bebauungspläne werden bei aktuellen Baugesuchen angewendet, sofern die Baugesuche den Planungsabsichten des Zweckverbandes nicht entgegenstehen.
Im Übersichtsplan sehen sie die Flächen, die mit geltenden Bebauungsplänen überplant sind.
Übersicht geltende B-Pläne
Für die Gemarkung Heidelberg gelten im Zweckverbandgebiets drei Bebauungspläne:
Bebauungsplan Rohrbach: Gewerbegebiet Rohrbach-Süd 6./7. und 8. Änderung“
Für die Gemarkung Leimen gelten im Zweckverbandgebiets fünf Bebauungspläne:
Gewerbegebiet Nord II, 1. Änderung und Neufassung
Gewerbegebiet Nord III, 1. Teilabschnitt
Gewerbegebiet Nord III, 2. Teilabschnitt, Teilbereich 1
Gewerbegebiet Nord III, 2. Teilabschnitt, Teilbereich 1, 1. Änderung
Die Verbandsverwaltung empfiehlt vor Stellung eines Bauantrages sich bei den zuständigen Stellen beraten zu lassen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.
Für die zwischen der Bahnlinie Heidelberg-Bruchsal und der Landesstraße 594 im Zweckverbandsgebiet liegenden Grundstücke liegen Satzungen zum Besonderen Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch vor. Dieses gesetzliche Instrument für ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken unterstützt und sichert die geordnete städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Satzung und der Plan zum Vorkaufsrecht für die Gemarkung Heidelberg finden sie hier
Die Satzung und der Plan zum Vorkaufsrecht für die Gemarkung Leimen finden sie hier
1. Teilbebauungsplan Etex-Gelände
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ hat in öffentlicher Sitzung am 11. Februar 2025 den Aufstellungsbeschluss zum „1. Teilbebauungsplan Etex-Gelände“ gefasst.
Mit dem 1. Teilbebauungsplan soll insbesondere die bisher große zusammenhängende Etex-Fläche neu geordnet und in der Tiefe für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbebetrieben aus den Zielsegmenten „nachhaltiges Bauen und Medizintechnik“ erschlossen werden. Mit dem „1. Teilbebauungsplan Etex-Gelände“ wird die rechtliche Planungsgrundlage für eine innere verkehrliche Erschließung geschaffen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die denkmalgeschützte „Eternit-Halle“ zu einem identitätsstiftenden Ort weiterzuentwickeln. Sie soll das Herzstück und den „Nucleus“ des Gebietes bilden.
Rahmenplanung
Am 16. Juli 2024 hat die Verbandsversammlung den städtebaulichen Entwurf der ulrich hartung gmbh, Bonn, als handlungsleitenden Rahmenplan für das Zweckverbandgebiet beschlossen. Damit wurde das 2022 gestartete Atelierverfahren, das von Beginn an als kooperativer und dialogorientierter Prozess angelegt war, erfolgreich abgeschlossen.
Jürgen Odszuck, stellvertretender Verbandsvorsitzender, betont:
„Der intensive und diskursive Austausch mit den Büros hat sich ausgezahlt. Der Rahmenplan ist eine hervorragende Grundlage für die weiteren Planungen.“
Der beschlossene Rahmenplan bildet die städtebauliche Grundlage für die künftige Entwicklung des Verbandgebietes.
Sanierungsplanung
Ende 2022 hat der Zweckverband beim Ministerium für Landesentwicklung und Bauen Baden-Württemberg einen Antrag zur Programmaufnahme in eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme gestellt. Eine wesentliche Grundlage war das von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2022 beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept.
Entwicklungskonzept Schlussbericht
Mit Bescheid vom 5. Mai 2023 wurde der Zweckverband in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit einer ersten Fördersumme von 3,2 Millionen Euro aufgenommen. Die Maßnahme läuft bis zum 30. April 2032.
Mit Unterstützung des städtebaulichen Sanierungsprogramms werden für Teile des Zweckverbandgebietes städtebauliche Sanierungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.
Vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes sind vorab Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Mit diesen sollen Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen gewonnen werden. Neben einer Analyse macht der zu erstellende Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen Aussagen über zu behebende städtebauliche Missstände und dazugehörige Maßnahmenempfehlungen, einen Vorschlag zur Gebietsabgrenzung und liefert eine fortzuschreibenden Kosten- und Finanzierungsübersicht. Die vorbereitenden Untersuchungen wird dann die Basis der Verbandsversammlung zum Beschluss für eine förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes sein.
Das Untersuchungsgebiet zu den Vorbereitenden Untersuchungen wurde erstmalig am 19. April 2023 und mit einer Erweiterung am 18. Oktober 20213 ortüblich bekannt gemacht.
Erweitertes Untersuchungsgebiet
Von Dezember 2023 bis Januar 2024 wurden die öffentlichen Aufgabenträger im Rahmen einer ersten Anhörung an den Vorbereitenden Untersuchungen beteiligt und um Mitwirkung gebeten. Nach Auswertung der Unterlagen wurde im Anschluss daran eine Beteiligung der im Untersuchungsgebiet liegenden Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter etc.) durchgeführt, um die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Zusammenhänge zu erfassen und zu bewerten. Die Ergebnisse sind in den Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen eingeflossen. Der Bericht bildet die Grundlage für die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“.
In den Vorbereitenden Untersuchungen wurden das Vorliegen von städtebaulichen Missständen in Form von Funktionsverlusten festgestellt. Diese ergeben sich aus dem Vergleich des derzeitigen Zustands mit dem städtebaulich angestrebten Zustand künftiger Nutzungen und Funktionen, wie sie im Rahmenplan definiert werden. Ferner leiten sich die Ziele der Sanierung aus den Vorbereitenden Untersuchungen sowie den Inhalten und Darstellungen des Rahmenplans ab. Eine Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach den Vorschriften der §§ 136 ff. BauGB stellt das geeignete Instrument darstellt, um die städtebaulichen Missstände durch die formulierten Sanierungsziele zu beseitigen.
Die Verbandsversammlung hat am 26. November 2024 das Sanierungsgebiet „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ förmlich festgelegt. Die Satzung ist mit Bekanntmachung vom 11. Dezember 2024 rechtskräftig geworden.
Die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit den dort formulierten Zielen und Maßnahmen bilden die inhaltliche Grundlage für die anstehende städtebauliche Sanierung. Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von circa 32 Hektar. Zum Sanierungsgebiet gehören die Flurstücke, die für die Durchgangsstraße möglicherweise betroffen sein könnten. Berücksichtigt ist dabei eine mögliche Anpassung der Linienführung im Zuge einer Konkretisierung in den nächsten Planungsschritten. Neben diesen Flächen werden im weiteren östlichen Verlauf die an der geplanten Durchgangsstraße liegenden Flächen bis nördlich zur Hatschekstraße einschließlich der sogenannten „Eternit-Halle“ sowie die östlich der L594 liegenden Flächen in das Sanierungsgebiet aufgenommen.
Die Frist für die Durchführung der städtebaulichen Sanierung wurde auf 15 Jahre festgelegt.
Mit der Aufnahme eines Grundstücks in das Sanierungsgebiet verbunden sind die Eintragung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch, ein Genehmigungsvorbehalt bei Grundstücksgeschäften sowie eine Preisbindung und –kontrolle für Grundstücksgeschäfte. Zudem werden zum Abschluss der Sanierung Ausgleichsbeträge erhoben.
Verkehrsplanung
Ein wesentlicher Bestandteil der Entwicklung im Zweckverbandsgebiet Heidelberg-Leimen ist der gezielte Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Im Mittelpunkt steht die Schaffung einer neuen Durchgangsstraße vom Stralsunder Ring (L 600) zur Rohrbacher Straße (L 594).
Im Rahmen der Erstellung des städtebaulichen Rahmenplans wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse vielversprechend sind. Die geplante Durchgangsstraße wird nicht nur den Verkehr auf den Landesstraßen L 594 und L 600 spürbar reduzieren, sondern auch den Verkehrsfluss im gesamten Straßennetz der Umgebung optimieren und die Erreichbarkeit des Gebiets erheblich verbessern.
Ein weiterer bedeutender Bestandteil der Planungen ist die Integration des öffentlichen Nahverkehrs:
Es wird derzeit geprüft, ob eine Straßenbahntrasse ebenerdig entlang der Durchgangsstraße durch das Gebiet geführt werden kann, um die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zu verbessern. Als nächster Schritt ist ein Planfeststellungsverfahren für die Durchgangsstraße sowie die Straßenbahntrasse vorgesehen.
Zusätzlich wurde eine >Potentialanalyse für einen S-Bahnhalt im Verbandsgebiet beauftragt. Ziel ist es die Anbindung an das Schienennetz deutlich zu verbessern und die regionale Erreichbarkeit weiter zu erhöhen.
Energie- und Klimaschutz
Die Verbandsversammlung hat am 9. Februar 2022 den Grundsatzbeschluss gefasst, für das Verbandsgebiet ein Klima- und Energiekonzept aufzustellen. Ein wesentlicher Teil dieses Konzeptes ist die Wärmeplanung. Für die Erarbeitung eines solchen Konzeptes wurde ein Fachbüro beauftragt. Das Wärmekonzept wurde in der Verbandsversammlung am 26. November 2024 vorgestellt.
Neben einer Bestandsanalyse zu Prozesswärme von Betrieben und zu versorgenden Gebäuden im Verbandsgebiet wurden Einsparpotentiale ermittelt. In einem Zielszenario wird aufgezeigt, wie das in Baden-Württemberg gesetzlich verankerte Ziel der Klimaneutralität mit dem Zwischenziel 2030 bis spätestens 2040 erreicht werden kann. Das Konzept empfiehlt Neubauten und bestehende Objekte auf ein Niedertemperaturnetz mit Spitzenlastabdeckung umzustellen und diese durch lokale Umweltwärme und eine zentrale Wärmepumpe im Energiepark Süd zu ergänzen. Optionen wie reversibler Kühlbetrieb, Biomasse in Blockheizkraftwerke sowie die Einbindung von Abwärme aus Klärwerken und Gewerbeansiedlungen sin denkbar. Prozesswärmebedarfe könnten insbesondere mit Wasserstoff oder synthetischen Brennstoffen gedeckt werden.