Planung

Es geht gut voran!

Bereits realisierte Vorhaben
  • Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan vom 13. Juli 2021
  • Machbarkeitsstudie neue Straßenverbindung
  • Städtebauliches Entwicklungskonzept
  • Artenschutzfachliche Bestandsaufnahme
  • Aufnahme ins Städtebauförderprogramm 2023 des Landes BW – erste Fördertranche 3,2 Mio. €
  • Wirtschaftlichkeitsgutachten
  • Erstellung Rahmenplan
Laufende Prozesse
  • Prüfung Bau der neuen Straßenbahnverbindung und S-Bahn-Haltepunkt
  • Erstellung Klima- und Energiekonzept auf Grundlage kommunaler Wärmeplanung
  • Prüfung Flächenerwerb
  • Durchführung vorbereitende Untersuchungen
Zukünftige Prozesse
  • Planfeststellungsverfahren für neue Durchgangsstraßen
  • Durchführung Bebauungsplanverfahren

Planungsziele und Aufgaben­schwerpunkte

Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg – Leimen“ wurde von den beiden Städten Heidelberg und Leimen zum 01. Januar 2021 gegründet.

Unter Einbeziehung unbebauter, zu überplanenden und nicht überplanter Grundstücke auf beiden Gemarkungen sowie freiwerdender Flächen der beiden im Zweckverband liegenden großen Betriebe Etex (ehemals Eternit GmbH) und Heidelberg Materials (ehemals HeidelbergCement AG soll ein gemeinsames Gewerbe- und Industriegebiet geplant, erschlossen und entwickelt werden. Insbesondere die Siedlungsstruktur, Nutzung und Erschließung soll, soweit städtebaulich angezeigt, neu geordnet werden. Den Belangen der Umwelt, aber auch den Interessen der dort ansässigen Betriebe soll dabei in besonderer Weise Rechnung getragen werden.

Der Weg zum gemeinsamen neuen Bebauungsplan

Mit dem Start des Zweckverbandes wurden erste Planungsziele zur städtebaulichen Neuordnung und zur Verkehrsinfrastruktur konzeptionell festgelegt. Gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept erstellt und von der Verbandsversammlung im Juli 2022 beschlossen.

Die naturschutzrechtliche Bestandsaufnahme für das Verbandsgebiet wurde 2022 abgeschlossen. Besonderer Augenmerk legt der Zweckverband auf den Klimaschutz. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung wird für die zukünftige Energieversorgung des Verbandsgebietes ein separates Klimaschutz- und Energiegutachten erstellt.

Der Zweckverband wurde mit einem Teilgebiet im Mai 2023 ins Städtebauförderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit einer Fördersumme von 3,2 Mio. Euro aufgenommen. Die für die Festlegung eines Sanierungsgebietes notwendige Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen wurde an die KE vergeben und soll bis Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Im Juli 2023 wurde im Format eines Atelierverfahrens die erste Stufe zur Erarbeitung eines Rahmenplans gestartet. Für das Verbandsgebiet wurden von renommierten Planungsbüro städtebauliche Konzepte unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsinfrastruktur entworfen. In einer zweiten Stufe werden die städtebaulichen Konzepte vertieft. In die Rahmenplanung fließen die Ergebnisse und Ziele der Sanierungsplanung sowie den Vorbereitenden Untersuchungen mit ein.

Mit der Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ am 1. Januar 2021 haben die beiden Städte Heidelberg und Leimen ihre Planungshoheit für das Zweckverbandgebiet auf den Zweckverband übertragen.

Die Verbandsversammlung hat am 13. Juli 2021 beschlossen, für das gesamte Verbandsgebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan werden die im Zweckverbandsgebiet geltenden Bebauungspläne der Städte Heidelberg und Leimen im Zuge des Aufstellungsverfahrens überplant und Planrecht auch für bisher unbeplante Flächen geschaffen. Damit wird die zukünftige städtebauliche Entwicklung auf Basis einer durchgängigen und aufeinander abgestimmten Planungskonzeption gesteuert. Mit dem Bebauungsplan wird zugleich die Grundlage geschaffen, die Verkehrsinfrastruktur mit einer gemeinschaftlichen Planung und Erschließung zu optimieren. Bei Bedarf erfolgt die Entwicklung in Teil-Bebauungsplänen, um zeitlich flexibler agieren zu können. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses finden Sie hier:
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Geltungsbereich B-Plan in Aufstellung

Die bisher geltenden Bebauungspläne werden bei aktuellen Baugesuchen angewendet, sofern die Baugesuche den Planungsabsichten des Zweckverbandes nicht entgegenstehen.

Im Übersichtsplan sehen sie die Flächen, die mit geltenden Bebauungsplänen überplant sind.

Übersicht geltende B-Pläne

Für die zwischen der Bahnlinie Heidelberg-Bruchsal und der Landesstraße 594 im Zweckverbandsgebiet liegenden Grundstücke liegen Satzungen zum Besonderen Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch vor. Dieses gesetzliche Instrument für ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken unterstützt und sichert die geordnete städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Satzung und der Plan zum Vorkaufsrecht für die Gemarkung Heidelberg finden sie hier
Die Satzung und der Plan zum Vorkaufsrecht für die Gemarkung Leimen finden sie hier

Ende 2022 hat der Zweckverband beim Ministerium für Landesentwicklung und Bauen Baden-Württemberg einen Antrag zur Programmaufnahme in eine städtebauliche Erneuerungsmaßnahme gestellt. Eine wesentliche Grundlage war das von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2022 beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzept.

Entwicklungskonzept Schlussbericht

Mit Bescheid vom 5. Mai 2023 wurde der Zweckverband in das Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ mit einer ersten Fördersumme von 3,2 Millionen Euro aufgenommen. Die Maßnahme läuft bis zum 30. April 2032.

Mit Unterstützung des städtebaulichen Sanierungsprogramms werden für Teile des Zweckverbandgebietes städtebauliche Sanierungsmaßnahmen vorbereitet und durchgeführt.

Vor der Festlegung eines Sanierungsgebietes sind vorab Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen. Mit diesen sollen Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen gewonnen werden. Neben einer Analyse macht der zu erstellende Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen Aussagen über zu behebende städtebauliche Missstände und dazugehörige Maßnahmenempfehlungen, einen Vorschlag zur Gebietsabgrenzung und liefert eine fortzuschreibenden Kosten- und Finanzierungsübersicht. Die vorbereitenden Untersuchungen wird dann die Basis der Verbandsversammlung zum Beschluss für eine förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes sein.

Das Untersuchungsgebiet zu den Vorbereitenden Untersuchungen wurde erstmalig am 19. April 2023 und mit einer Erweiterung am 18. Oktober 20213 ortüblich bekannt gemacht.

Erweitertes Untersuchungsgebiet

Von Dezember 2023 bis Januar 2024 wurden die öffentlichen Aufgabenträger im Rahmen einer ersten Anhörung an den Vorbereitenden Untersuchungen beteiligt und um Mitwirkung gebeten. Nach Auswertung der Unterlagen wird im Anschluss daran eine Beteiligung der im Untersuchungsgebiet liegenden Betroffenen (Eigentümer, Mieter, Pächter etc.) durchgeführt, um die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Zusammenhänge zu erfassen und zu bewerten. Die Ergebnisse fließen dann in den Bericht zu den Vorbereitenden Untersuchungen ein.

Rahmenplan zur städtebaulichen Entwicklung des Zweckverbandsgebietes beschlossen

Die Verbandsversammlung hat am 16. Juli 2024 den städtebaulichen Entwurf des Büros ulrich hartung, Bonn, als handlungsleitenden Rahmenplan für die zukünftige städtebauliche Entwicklung des Zweckverbandsgebietes beschlossen. Mit dem Beschluss endet das von der Verbandsversammlung im Juli 2022 eingeleitete Atelierverfahren.

Das Atelierverfahren war von Beginn an konzeptionell als kooperativ-kommunikativer Prozess aufgesetzt. Zu Beginn hat die Verbandsverwaltung Grundlagen zusammengetragen und diese mit den von der Verbandsversammlung abgestimmten Zielsetzungen in eine Aufgabenstellung einfließen lassen. Sechs bundesweit tätige Büros mit dem Schwerpunkt Gewerbegebietsplanung konnten schließlich gewonnen werden, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.

Im Juli 2023 startete die erste Phase des Atelierverfahrens mit einer dreitägigen Veranstaltung. Am Ende stellten die sechs Büros ihre städtebaulichen Entwicklungskonzepte für das Zweckverbandgebiet vor. Drei Büros mit den vielversprechendsten Ergebnissen wurden schließlich von einem Kuratorium, das sich aus Personen der Verbandsversammlung, Experten aus den Bereichen Städtebau, Freiraum und Verkehr, der Verbandsverwaltung sowie Fachämtern von Heidelberg und Leimen zusammensetzte, für die zweite Phase ausgewählt:

  • BerchtoldKrass, Karlsruhe
  • Pesch und Partner, Dortmund
  • ulrich hartung, Bonn

Mit diesen drei Büros wurden im Dezember 2023 und im Februar 2024 zwei ganztägige Kolloquien durchgeführt, in denen ihre jeweils überarbeiteten Entwürfe besprochen und inhaltlich für die weitere Bearbeitung rückgekoppelt wurden. Aktuelle Erkenntnisse und neue Sachstände konnten zeitnah in den Prozess eingespielt und berücksichtigt werden.

Am 26. April 2024 stellten die drei Büros schließlich dem Kuratorium ihre überarbeiteten und vertieften städtebaulichen Entwürfe vor. Unter Würdigung der Arbeiten aller drei Büros sprach das Kuratorium nach intensiven Beratungen einstimmig die Empfehlung für die Verbandsversammlung aus, den Entwurf des Büros Ulrich Hartung als handlungsleitenden Rahmenplan für die städtebauliche Entwicklung des Zweckverbandgebietes zu beschließen. Die Verbandsversammlung ist dieser Empfehlung am 16. Juli 2024 einstimmig gefolgt.

Der stellvertretende Verbandsvorsitzende Jürgen Odszuck, Erster Bürgermeister der Stadt Heidelberg, zeigte sich zufrieden mit dem Verfahren und dem Ergebnis: „Der intensive und diskursive Austausch mit den beteiligten Büros während der gesamten Entstehungsphase des Rahmenplans hat sich ausgezahlt. Der Rahmenplan ist eine hervorragende Grundlage für die weiteren Planungen.“

Machbarkeitsstudie verkehrliche Erschließung

Einer der Arbeitsschwerpunkte des Zweckverbandes liegt auf der Optimierung der Verkehrsinfrastruktur durch den Bau einer neuen Verbindungsstraße einschließlich Radwegeachse, den Bau einer neuen Straßenbahnverbindung und der Prüfung der Errichtung eines S-Bahnhaltepunktes im Verbandsgebiet. Eine erste Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Koehler & Leutwein von 2019 weist den Bau einer Verbindungsstraße „quer über das Eternitgelände“ von der L 594 auf Heidelberger Gemarkung bis zur L 600 auf Leimener Gemarkung als erheblich verkehrsentlastend und positiv für die innere Erschließung des Verbandsgebietes aus. Die weiteren Studien von Koehler & Leutwein bestätigen die bisherigen Ergebnisse. Sie werden in einer Vorstudie vom März 2020 sowie im Erläuterungsbericht vom Oktober 2021 zusammengefasst.