
Es geht gut voran!
Bereits realisierte Vorhaben
- Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan vom 13. Juli 2021
- Machbarkeitsstudie neue Straßenverbindung
- Städtebauliches Entwicklungskonzept
- naturschutzrechtliche Bestandsaufnahme
- Festlegung eines Sanierungsgebietes
- Bewilligung Städtebauförderung 2023 mit Bescheid vom 05. Mai 2023
Laufende Prozesse
- Prüfung Bau der neuen Straßenbahnverbindung und S-Bahn-Haltepunkt
- Klima- und Energiekonzept, insbesondere kommunale Wärmeplanung
- Wirtschaftlichkeitsgutachten
- Vorbereitende Untersuchungen
Zukünftige Prozesse
- Rahmenplan als vertiefende Untersuchung
- Planfeststellungsverfahren der neuen Straßenverbindung
Planungsziele und Aufgabenschwerpunkte
Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg – Leimen“ wurde von den beiden Städten Heidelberg und Leimen zum 01. Januar 2021 gegründet.

Unter Einbeziehung unbebauter, zu überplanenden und nicht überplanter Grundstücke auf beiden Gemarkungen sowie freiwerdender Flächen der beiden im Zweckverband liegenden großen Betriebe Etex (ehemals Eternit GmbH) und Heidelberg Materials (ehemals HeidelbergCement AG soll ein gemeinsames Gewerbe- und Industriegebiet geplant, erschlossen und entwickelt werden. Insbesondere die Siedlungsstruktur, Nutzung und Erschließung soll, soweit städtebaulich angezeigt, neu geordnet werden. Den Belangen der Umwelt, aber auch den Interessen der dort ansässigen Betriebe soll dabei in besonderer Weise Rechnung getragen werden.

Machbarkeitsstudie verkehrliche Erschließung
Einer der Arbeitsschwerpunkte des Zweckverbandes liegt auf der Optimierung der Verkehrsinfrastruktur durch den Bau einer neuen Verbindungsstraße einschließlich Radwegeachse, den Bau einer neuen Straßenbahnverbindung und der Prüfung der Errichtung eines S-Bahnhaltepunktes im Verbandsgebiet. Eine erste Machbarkeitsstudie des Ingenieurbüros Koehler & Leutwein von 2019 weist den Bau einer Verbindungsstraße „quer über das Eternitgelände“ von der L 594 auf Heidelberger Gemarkung bis zur L 600 auf Leimener Gemarkung als erheblich verkehrsentlastend und positiv für die innere Erschließung des Verbandsgebietes aus. Die weiteren Studien von Koehler & Leutwein bestätigen die bisherigen Ergebnisse. Sie werden in einer Vorstudie vom März 2020 sowie im Erläuterungsbericht vom Oktober 2021 zusammengefasst.

Der Weg zum gemeinsamen neuen Bebauungsplan
Mit dem Start des Zweckverbandes wurden erste Planungsziele zur städtebaulichen Neuordnung und zur Verkehrsinfrastruktur konzeptionell festgelegt. Gemeinsam mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH (KE) wurde ein städtebauliches Entwicklungskonzept erstellt und von der Verbandsversammlung im Juli 2022 beschlossen.
Die naturschutzrechtliche Bestandsaufnahme für das Verbandsgebiet wurde 2022 abgeschlossen. Besonderer Augenmerk legt der Zweckverband auf den Klimaschutz. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung wird für die zukünftige Energieversorgung des Verbandsgebietes ein separates Klimaschutz- und Energiegutachten erstellt.
Der Zweckverband wurde mit einem Teilgebiet im Mai 2023 ins Städtebauförderprogramm des Landes Baden-Württemberg mit einer Fördersumme von 3,2 Mio. Euro aufgenommen. Die für die Festlegung eines Sanierungsgebietes notwendige Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen wurde an die KE vergeben und soll bis Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Im Juli 2023 wurde im Format eines Atelierverfahrens die erste Stufe zur Erarbeitung eines Rahmenplans gestartet. Für das Verbandsgebiet wurden von renommierten Planungsbüro städtebauliche Konzepte unter besonderer Berücksichtigung der Verkehrsinfrastruktur entworfen. In einer zweiten Stufe werden die städtebaulichen Konzepte vertieft. In die Rahmenplanung fließen die Ergebnisse und Ziele der Sanierungsplanung sowie den Vorbereitenden Untersuchungen mit ein.
Bebauungsplan in Aufstellung
Mit der Gründung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ am 1. Januar 2021 haben die beiden Städte Heidelberg und Leimen ihre Planungshoheit für das Zweckverbandgebiet auf den Zweckverband übertragen.
Die Verbandsversammlung hat am 13. Juli 2021 beschlossen, für das gesamte Verbandsgebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit dem Bebauungsplan werden die im Zweckverbandsgebiet geltenden Bebauungspläne der Städte Heidelberg und Leimen im Zuge des Aufstellungsverfahrens überplant und Planrecht auch für bisher unbeplante Flächen geschaffen. Damit wird die zukünftige städtebauliche Entwicklung auf Basis einer durchgängigen und aufeinander abgestimmten Planungskonzeption gesteuert. Mit dem Bebauungsplan wird zugleich die Grundlage geschaffen, die Verkehrsinfrastruktur mit einer gemeinschaftlichen Planung und Erschließung zu optimieren. Bei Bedarf erfolgt die Entwicklung in Teil-Bebauungsplänen, um zeitlich flexibler agieren zu können. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses finden Sie hier:
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss

Geltungsbereich B-Plan in Aufstellung
Geltende Bebauungspläne
Die bisher geltenden Bebauungspläne werden bei aktuellen Baugesuchen angewendet, sofern die Baugesuche den Planungsabsichten des Zweckverbandes nicht entgegenstehen.
Im Übersichtsplan sehen sie die Flächen, die mit geltenden Bebauungsplänen überplant sind.

Übersicht geltende B-Pläne
Für die Gemarkung Heidelberg gelten im Zweckverbandgebiets drei Bebauungspläne:
Bebauungsplan Rohrbach: Gewerbegebiet Rohrbach-Süd 6./7. und 8. Änderung“
Für die Gemarkung Leimen gelten im Zweckverbandgebiets fünf Bebauungspläne:
Gewerbegebiet Nord II, 1. Änderung und Neufassung
Gewerbegebiet Nord III, 1. Teilabschnitt
Gewerbegebiet Nord III, 2. Teilabschnitt, Teilbereich 1
Gewerbegebiet Nord III, 2. Teilabschnitt, Teilbereich 1, 1. Änderung
Die Verbandsverwaltung empfiehlt vor Stellung eines Bauantrages sich bei den zuständigen Stellen beraten zu lassen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.
Vorkaufsrechte
Für die zwischen der Bahnlinie Heidelberg-Bruchsal und der Landesstraße 594 im Zweckverbandsgebiet liegenden Grundstücke liegen Satzungen zum Besonderen Vorkaufsrecht nach § 25 Baugesetzbuch vor. Dieses gesetzliche Instrument für ein Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken unterstützt und sichert die geordnete städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Satzung und der Plan zum Vorkaufsrecht für die Gemarkung Heidelberg finden sie hier
Die Satzung und der Plan zum Vorkaufsrecht für die Gemarkung Leimen finden sie hier