Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 20. November 2025 vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25. November 2025 die Gesetzmäßigkeit Haushaltssatzung des Zweckverbandes für das Haushaltsjahr 2026 bestätigt.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan wird auf der Internetseite des Zweckverbandes öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar https://www.economypark.de/downloads/#downloads.
Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.

