Aktuelles

Juli 2023

Atelierverfahren vom 12. Juli – 14. Juli 2023 – Rahmenplanung wird maßgeblich vorangebracht

Innerhalb von drei Tagen werden sechs qualifizierte Planungsbüros im sogenannten Atelierverfahren ein städtebauliches Konzept für das Zweckverbandsgeiet erarbeiten.

Rahmenplanung beginnt
Atelierverfahren vom 12. Juli – 14 Juli 2023

Aufbauend auf dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept beginnt der Zweckverband mit der detaillierten Rahmenplanung. Innerhalb von drei Tagen werden in einer ersten Phase sechs qualifizierte Planungsbüros aus dem Bundesgebiet im sogenannten Atelierverfahren ein städtebauliches Konzept für das Zweckverbandsgeiet erarbeiten.

Bei dem Atelierverfahren mit integrierter Verkehrsplanung handelt es um ein zweistufiges Verfahren, bei dem Planungsbüros mit dem Schwerpunkt Gewerbegebietsplanung mit Verkehrsplanern zusammenarbeiten, um in der ersten dreitägigen Phase ein städtebauliches Konzept für das Zweckverbandsgebiet zu erarbeiten. Dabei wird das städtebauliche Konzept mit einem Verkehrskonzept hinterlegt. In diesem kooperativen Verfahren gibt es eine Rückkopplung der Planungsinhalte mit den wichtigsten Stakeholdern wie den Vertreterinnen und Vertretern des Zweckverbandes, den Fachämtern der beiden Kommunen sowie externen Beraterinnen und Berater.  Ein Kuratorium, bestehend aus externen Fachleuten und Mitgliedern aus der Kommunalpolitik und den beiden Kommunalverwaltungen wird die erarbeiten städtebaulichen Entwürfe bewerten und prämieren. Der/die Gewinner der ersten Phase wird/werden zur zweiten Phase zugelassen. Hier werden die weiter beauftragten Planungsbüros ihr Konzept zu einem Rahmenplan für das Zweckverbandsgebiet vertiefen.